Am 16. Juni 2026 erließ die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2026/1314, mit der die Bestimmungen zu den Rückstandshöchstmengen (MRLs) in den Anhängen II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überarbeitet wurden. Diese Regelung tritt am 6. Juli 2026 in Kraft.
Diese Überarbeitung betrifft Pestizide und entsprechende MRL-Werte wie folgt:
① 1,4-Dimethylnaphthalin – MRLs: 0,03 mg/kg
② Terbuthylazin - MRLs: 0,05 mg/kg
③ Triclopyr - MRLs: 0,05 mg/kg
④ Chlormequat - MRLs: 0,05 mg/kg
⑤ Metribuzin - MRLs: 0,10 mg/kg
⑥ Metaboliten von Metrobuzin DADK - MRLs: 0,10 mg/kg
Erinnern Sie alle Exportunternehmen daran, die Anforderungen des Einfuhrlandes für den Export strikt einzuhalten, Wert auf die neuesten Standards für Pestizidrückstände zu legen, die Sicherheit von Lebensmitteln und verwandten Produkten zu gewährleisten und Exportrisiken zu vermeiden.
Shengzhou Houtu Tea Co., Ltd.verfügt über langjährige Erfahrung im Export in die Europäische Union. Von der Rohstoffbeschaffung bis zur Produktion halten wir uns strikt an die EU-Importstandards. Jede in die EU exportierte Teecharge wird einem Pestizidrückstandstest (z. B. SGS) unterzogen und der Versand erfolgt erst, wenn die Standards erfüllt sind





