Am 22. Januar 2025 hat die Europäische Union offiziell die „Packaging and Packaging Waste Regulations“ (PPWR) veröffentlicht. Diese neue Regelung, die in der Branche als „strengstes Verpackungsgesetz der Geschichte“ bezeichnet wird, trat offiziell am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 vollständig umgesetzt.
Diese Verordnung deckt alle Verpackungsarten und -materialien ab und beinhaltet Kernanforderungen wie Gefahrstoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeitseinstufung, Recyclingmaterialgehalt, Verpackungsminimierung, Kennzeichnungsstandards und Verbote von Einwegverpackungen. Auf diese Anforderungen müssen Exportunternehmen großen Wert legen.

PPWR-Kernanforderungen
1. Grenzwerte für Schadstoffe: Schwermetalle+PFAS
Ab dem 12. August 2026 darf die Menge an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in allen Verpackungen 100 mg/kg nicht überschreiten;
PFAS-Kontrolle: Ab dem 12. August 2026 muss der PFAS-Gehalt in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt die folgenden Grenzwerte einhalten:

Der PFAS-Grenzwert gilt nur für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Obwohl PFAS-Tests derzeit für Non-Food-Verpackungen nicht verpflichtend sind, sollte den allgemeinen Compliance-Trends bei Materialien Beachtung geschenkt werden.
2. Klassifizierung der Recyclingfähigkeit
Vom 12. August 2026 bis zum 1. Januar 2030 gilt eine Übergangszeit, in der alle Verpackungen recycelbar sein und der alten Richtlinie (94/62/EG) sowie den Normen EN 13430 entsprechen müssen.
Ab dem 1. Januar 2030 muss die Recyclingfähigkeit das A/B/C-Niveau erreichen (mit einer Recyclingfähigkeitsrate von mindestens 70 %). Wenn der Anteil unter 70 % sinkt, gilt es als technisch nicht recycelbar und darf nicht mehr vermarktet werden.
Ab dem 1. Januar 2038 muss die Recyclingfähigkeit die Stufe A/B erreichen (Recyclingquote größer oder gleich 80 %), und die Vermarktung der Stufe C ist direkt verboten.

3. Anforderungen an den Anteil an recyceltem Kunststoff
Der Anteil kontaktempfindlicher PET-Verpackungen (ausgenommen Einweggetränkeflaschen) muss bis 2030 auf 30 % und bis 2040 auf 50 % steigen.
Der Anteil kontaktempfindlicher Nicht-PET-Verpackungen (ausgenommen Einweggetränkeflaschen) muss bis 2030 auf 10 % und bis 2040 auf 25 % steigen.
Der Anteil der Einweggetränkeflaschen muss bis 2030 auf 30 % und bis 2040 auf 65 % steigen.
Sonstige Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 einen Anteil von 35 % und bis 2040 einen Anteil von 65 % erreichen. Ausgenommen sind Kunststoffbestandteile, die weniger als 5 % des Gesamtgewichts der Verpackungseinheit ausmachen.
4. Verpackungsreduzierung
Ab 2030 müssen Verpackungen Gewicht und Volumen minimieren und gleichzeitig die Funktionalität gewährleisten. Designs, die nur das visuelle Volumen vergrößern, wie z. B. Doppelwände, doppelte Böden und unnötige zusätzliche Schichten, werden streng eingeschränkt. Bei E--Commerce-Verpackungen, Kombiverpackungen und Transportverpackungen sollte der maximale Hohlraumanteil grundsätzlich 50 % nicht überschreiten.
5. Verpackungsetiketten und Kennzeichnung
Ab dem 12. August 2028 müssen alle Verpackungen mit einem einheitlichen Etikett basierend auf der Materialzusammensetzung gekennzeichnet werden, damit Verbraucher sie klassifizieren und platzieren können. Die Verpackung muss außerdem mit der EPR-Registrierungsnummer, Informationen zum EU-Bevollmächtigten usw. gekennzeichnet sein.
6. Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen
Ab dem 1. Januar 2030 ist die Verwendung bestimmter Arten von Einweg-Kunststoffverpackungen verboten, darunter Verpackungen für frisches Obst und Gemüse, Lebensmittel- und Getränkeverpackungen in Restaurants, Gewürze für Einzelportionen (wie Gewürze, Saucen, Sahne, Zucker), spezielle Mikroverpackungen für Toilettenartikel und sehr leichte Plastiktragetaschen (mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern);
Terminal-Einzelhändler von Getränken und Essen zum Mitnehmen müssen den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen, wobei bis 2030 mindestens 10 % der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen bereitgestellt werden müssen.





