01 Warnmeldung
Am 4. März reichte die Europäische Union die Notifizierung G/SPS/N/EU/924 ein, in der eine Überarbeitung der Bestimmungen von Anhang II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgrenzen für Rückstände von Difenoconazol in oder auf bestimmten Produkten geplant ist. Darüber hinaus geht es im vorgeschlagenen Verordnungsentwurf auch um die Frage der Einfuhrzulagen für verschiedene Kulturpflanzen.
Der aktuelle EU-Standard liegt bei 0,05 mg/kg und diese Überarbeitung sieht eine Lockerung auf 20 mg/kg vor.
Nach Inkrafttreten der Verordnung sieht die EU eine sechsmonatige Pufferfrist vor.

02 Anwendung und internationaler Vergleich von Benzoylketoconazol in der chinesischen Teeindustrie
Difenoconazol zeichnet sich durch hohe Wirksamkeit, breites Wirkungsspektrum, geringe Toxizität und hohe Sicherheit aus und wird in China häufig zur Krankheitsbekämpfung bei Obstbäumen, Gemüse, Getreide und Nutzpflanzen eingesetzt.
1, Situation in China: Registrierte Verwendung, strenge Kontrolle der Rückstände
Phenylethermethylimidazol ist ein vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten registriertes Fungizid für Teebäume, das hauptsächlich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Blattkrankheiten wie der Teekuchenkrankheit und Anthracnose eingesetzt wird. Die zentrale politische Ausrichtung Chinas besteht darin, sicherzustellen, dass die Pestizidrückstände im Endprodukt der nationalen Sicherheitsnorm GB 2763 entsprechen, indem die Aufsicht verstärkt und umweltfreundliche Prävention und Kontrolle gefördert und gleichzeitig die wissenschaftliche Verwendung ermöglicht wird.
·Provinz Anhui(Kreis Qimen und andere Orte)
·Bezogen auf Teekategorien: Qimen-Schwarztee, grüner Tee usw.
·Spezifische Maßnahmen: Teebauern müssen die Sicherheitsintervalle für Pestizide strikt einhalten. Örtliche Agrartechnologieabteilungen sollten in kritischen Zeiten tief in die Teegärten vordringen, um Teebauern den Einsatz von Pestiziden wissenschaftlich anzuleiten und umweltfreundliche Präventions- und Kontrolltechnologien zu fördern, um sicherzustellen, dass Pestizidrückstände in Hochrisikozeiten wie Frühlingstee den Standard nicht überschreiten.
·Provinz Guizhou(Kreis Pu'an)
·Einschließlich Teekategorien: grüner Tee, schwarzer Tee usw.
·Spezifische Maßnahmen: Die Provinz wird die Liste der in Teegärten verbotenen und eingeschränkten Pestizide auf 156 erweitern und damit weit über den nationalen Standard hinausgehen. Durch Dorfvorschriften, vollständige Kettenüberwachung und regelmäßige Inspektionen stellen wir sicher, dass chemische Pestizide nicht in die Teegärten gelangen, und verfolgen und ahnden jede illegale Verwendung streng.
·Provinz Sichuan(Kreis Yingjing)
·Bezogen auf Teekategorien: grüner Tee usw.
·Spezifische Maßnahmen: Vor der Teeernte im Frühling wird ein Vorschlag herausgegeben, den Einsatz von keimungsfördernden Mitteln und Herbiziden strikt zu verbieten und die Sicherheitsintervalle für Pestizide strikt durchzusetzen. Fördern Sie in der gesamten Region physische Präventions- und Kontrolleinrichtungen wie insektizide Lampen und gelbe Tafeln und ermutigen Sie Teebauern, frische Blätter aktiv zur Inspektion einzureichen, um die Sicherheit der Rohstoffe von der Quelle zu gewährleisten.

2, Außensituation: Standards sind Schutzschilde, Handelshemmnisse
Die Grenzwerte für Rückstände in wichtigen Importmärkten wie der Europäischen Union sind äußerst streng, und von Zeit zu Zeit kam es zu Meldungen über chinesische Teeexporte.
·Die Europäische Union
·Standardsituation: Der aktuelle maximale Rückstandsgrenzwert liegt bei 0,05 mg/kg. Im April 2025 meldete das RASFF-System der EU, dass einer Charge chinesischen Grüntees die Einreise verweigert wurde, weil der Benzothiazol-Standard (0,17 mg/kg) überschritten wurde.
·Japan
·Standardsituation: Im Rahmen des „Positivlistensystems“ wurde für Benzofenapyr im Tee ein Grenzwertstandard von 0,05 mg/kg festgelegt, der mit der EU vereinbar ist.
·Kanada
·Standardsituation: Health Canada hat einen maximalen Rückstandsgrenzwert von 30 mg/kg für Benzofenapyr auf trockenen Teeblättern festgelegt, was milder ist als der EU-Standard.




