Im Juni 2026 erließ die US-Umweltschutzbehörde die Ausnahmebedingungen für den Rückstandsgrenzwert von Zimtaldehyd (CAS-Nr.. 104-55-2): Wenn Zimtaldehyd als antimikrobielles Mittel/Stabilisator für Nutzpflanzen und landwirtschaftliche Rohstoffe während des Anbaus und vor der Ernte verwendet wird, können die Anforderungen an den Rückstandsgrenzwert ausgenommen werden.





